Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

    

Die     nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen     und Lieferungen, die auch  über     Web-Verbindungen wie Autoscout 24 oder www.Payarolla.eu des Unternehmen

AGB J. 2022 .pdf (191.28KB)
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Stand: 07/2022
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Lieferungen, die auch über Web-Verbindungen wie Autoscout 24 oder www.Payarolla.eu des Unternehmens
Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel, Inhaber Thomas Payarolla Untere Hauptstraße 33
D-76863 Herxheim Umsatzsteueridentnummer DE813971065 nachfolgend
"Verkäufer" genannt
erfolgen.
Vorvertragliche Information
Ist der Käufer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so wird ihm vor Abschluss des Kaufvertrages ein gesondertes Formularblatt überlassen, in welchem auf einzelne Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit des Fahrzeuges hingewiesen wird, soweit solche vorhanden sind. Der Käufer hat auf diesem gesonderten Informationsblatt jede einzelne Abweichung zu quittieren und insgesamt zu unterschreiben, soweit Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit des Fahrzeuges vorliegen. Dies gilt auch für die unten weiter angeführte Verkürzung der Verjährung bei gebrauchten Sachen von 2 auf 1 Jahr. Ggf. angeführten Abweichungen werden zusätzlich ausdrücklich und gesondert durch textliche Hervorhebung im Kaufvertrag angegeben.
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis zwölf Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden.
2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt und der Käufer zuvor das gesonderte Informationsplatz mit etwaigen Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit des Fahrzeuges ausdrücklich bestätigt hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
I. Vertragsabschluss
Die Aufführung der Fahrzeuge im Internet www.payarolla.eu oder Autoscout24/EU- Fahrzeughandel Thomas Payarolla beinhaltet noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern stellt lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Bei einem zwischen Thomas Payarolla - EU-Fahrzeughandel und dem Kunden über: www.payarolla.eu oder Autoscout24 / EU-Fahrzeughandel Thomas Payarolla abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 1 BGB.
Ist der Kunde überwiegend Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so kann er seine
Vertragserklärung gemäß nachfolgender Belehrung nach §§ 312 d BGB, 355 BGB widerrufen, sofern es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, handelt. Überwiegender Verbraucher nach§ 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tag ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware/Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Firma Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel
Untere Hauptstraße 33
D 76863 Herxheim
Tel.07276 / 966830
E-Mail: th.payarolla@t-online.de
mittels einer eindeutigen Erklärung – Brief, Telefax oder E-Mail – über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Hierbei kann das beigefügte Muster – Widerrufsformular – verwendet werden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Kunde kann das Muster – Widerrufsformular – oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite www.payarolla.eu elektronisch übermitteln. Macht der Kunde hiervon Gebrauch, so erhält er unverzüglich – per Mail – eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist ausreichend, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wird der Vertrag widerrufen, so sind von der Firma Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel alle Zahlungen, die diese von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der eine andere Art der Lieferung als die von der Fa. Thomas Payarolla EU Fahrzeughandelangebotene, günstigste Standartlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages durch den Kundenbei der Firma Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird das gleiche Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Firma Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware/Waren wieder zurück erhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Ware/Waren zurück gesandt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Ware/Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die Firma Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die Firma
Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel Untere Hauptstraße 33
D-76863 Herxheim
zurück zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware/Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware/Waren in Höhe von 1000 Euro. Der Kunde muss für den etwaigen Verlust der Ware/Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware/Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht gilt nur für entgeltliche Verträge im Sinne von §312 BGB n.F. soweit sich hieraus nichts anderes ergibt.
Das Widerrufsrecht gilt gem. § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen
II. Preise
Der Preis des Fahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Endpreise immer Vorbehaltlich einer etwaigen Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Preisinfo, keine Preisbindung.
Vorbehaltlich einer Preiserhöhung durch den Hersteller. Dieser Zusatz erfolgt in Anbetracht der derzeitigen Marktsituation insbesondere der Lieferfrist und der hierzu getätigten besonderen Informationen des Herstellers.
Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Preisänderungen sind nur dann zulässig, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung - falls keine besteht, der Hersteller Abgabepreis - für den Kaufgegenstand verändert worden ist. Sodann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Erhöht sich dieser danach um 5 % oder mehr, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Zahlungsbedingungen:
a) Bar bei Fahrzeugübernahme nur noch bis 10.000,00 Euro
ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als
10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
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b) Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor der Fahrzeugübergabe auf unserem
Konto bei der VR Bank Südliche Weinstraße – Wasgau eG:
BIC: GENODE61BZA
IBAN: DE 67 548 913 00 00 804 04 115
eingegangen sein.
3. Mit Gegenansprüchen des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei vollständigem Leistungsausfall wird der Vertrag hinfällig. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
5. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug umgehend nach Übernahme anzumelden und dem Verkäufer eine gut lesbare Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zukommen zu lassen.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei Gebrauchtfahrzeugen 1.Jahr, bei Nichtverbraucher 6 Monate.
2. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den, dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Die gewährte Garantie beginnt ab Auslieferung im Ausland 24 Monate,
bei Tageszulassung gilt die Garantie ab Tageszulassungsdatum. Die Gewährleistung beträgt hierbei 12.Monate.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug gilt eine Gewährleistung von 12 Monate.
5. Bei Unternehmer gilt eine verkürzte Garantie von 12 Monaten, eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
Bei Unternehmer die im KFZ Gewerbe / Handel tätig sind entfällt die Garantie/Gewährleistung.
Zum einen kann der Rücktritt nach neuem Recht jetzt auch schon nach dem ersten erfolglosen Nachbesserungsversuch erklärt werden.
Zum anderen muss der Käufer nicht mehr ausdrücklich eine Frist setzen. Es reicht künftig aus, dass nach dem Anzeigen des Mangels objektiv eine angemessene Frist verstrichen ist.
Zwar ist die Länge der „angemessenen Frist“ nicht im Gesetz definiert, aber nach der Rechtsprechung des BGH ist die Frist dann angemessen, wenn während ihrer Dauer die Mängel unter größten Anstrengungen des Unternehmers beseitigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11.6.1964 – VII ZR 216/62 n.v.). Je nachdem, ob ein Ersatzteil aus Übersee besorgt werden muss oder ob es sich nur um eine Kleinigkeit handelt, dürfte eine angemessene Frist irgendwo innerhalb einer Zeitspanne von einer bis 6 Wochen liegen.
Hat ein Käufer also dem Verkäufer einen Mangel angezeigt, dann muss der Händler unmittelbar reagieren und einen Termin zu Prüfung anbieten. Hier sind also auch der Service und die Werkstatt gefragt, denn es müssen Kapazitäten für diese Mängelbeseitigungen vorgehalten oder geschaffen werden.
Versäumt der Verkäufer die Reaktion oder beseitigt er den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer künftig – auch ohne nochmalige Aufforderung – weitere Rechte geltend machen, also den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
VIII. Haftung
Für werksseitige Modell - Änderung und Lieferung nach Bestellung wird keine Gewährleistung übernommen.
Ausstattungsänderungen zur deutschen Serienausstattung sind möglich.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängel geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht einen grob fahrlässig verursachten Schaden der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
4. Keine Schlichtungsstelle
X. Datenschutz
1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP- Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von
Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
2. Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
3. Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel Untere Hauptstraße 33
76863 Herxheim
Telefon 07276 / 966830
E.-Mail: th.payarolla@t-online.de
3.a Siehe separate Anlage zu Datenschutz
4. Links auf andere Internetseiten
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XI. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
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Besteller / Käufer
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
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Thomas Payarolla EU Fahrzeughandel
Untere Hauptstraße 33
D- 76863 Herxheim
Tel.: 07276 / 966830
E-Mail: th.payarolla@t-online.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
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Bestellt am:…………………………………………………………………………………………
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(Name / Vorname)
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(Anschrift)
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(Ort / Datum / Unterschrift)  

 

    


Stand 2022  

 

Aktuelle Info:

 

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